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Mitgliederanträge und -fragen 2025

Bis am 2. Juni 2025 können die Mitglieder Anträge und Fragen per Mail an den Vorstand stellen. Diese werden wir dann auf dieser Seite beantworten, resp. Stellung dazu nehmen.

01 – VERRECHNUNG WETTKAMPFGEBÜHREN

Zwei Mitglieder haben den Antrag gestellt, dass über die Verrechnung der Wettkampfgebühren, bzw. Betreuungskosten direkt über Trainer:innen an der Generalversammlung abgestimmt werden soll.

Stellungnahme des Vorstands → Das Thema der Direktverrechnung von Wettkampf- und Betreuungskosten durch unsere Trainer:innen betrifft verschiedene operative und organisatorische Aspekte – unter anderem Abrechnung, Verantwortung, Transparenz und Haftung. Solche Fragestellungen liegen gemäss unseren Statuten klar in der Zuständigkeit des Vorstands.

Wir nehmen das Anliegen ernst und haben es bereits auf die Traktandenliste unseres Planungstags gesetzt, der am 28. Juni 2025 gemeinsam mit dem Trainerteam stattfindet. Dort werden wir dieses Thema im Detail analysieren und eine Entscheidungsgrundlage erarbeiten.

Da es sich hierbei um eine operative Frage handelt, wird der Vorstand im Anschluss entscheiden, ob und in welcher Form eine Anpassung erfolgen soll. Die Mitglieder werden zu gegebener Zeit über das Ergebnis informiert – eine Abstimmung darüber an der GV ist nicht vorgesehen.

02 – DEFIZIT NATIONALE WETTKÄMPFE

Ein Mitglied hat gefragt, weshalb in der Jahresrechnung eine Differenz bei den Nationalen Wettkämpfen zwischen Aufwand und Ertrag besteht, obwohl im Jahresbericht erwähnt wird, dass alle drei Anlässe kostenneutral durchgeführt werden konnten.

Stellungnahme des Vorstands → Gemäss der Jahresrechnung ergibt sich bei den nationalen Wettkämpfen ein Saldo von CHF –3'478.00. Diese Kosten wurden im Vereinsjahr 2024/25 verbucht, das am 30. April 2025 endete.

Für diesen Betrag wurde beim Sportfonds ein entsprechendes Gesuch eingereicht. Aufgrund der Rücksprache mit dem Sportfonds und unserer Erfahrung aus Vorjahren dürfen wir davon ausgehen, dass der Beitrag gutgeheissen wird. Der Sportfonds übernimmt bis zu 40 % der eingereichten Kosten, maximal CHF 10'000.00 pro Jahr. Die Auszahlung erfolgt allerdings erst Mitte Kalenderjahr, also nach unserem Rechnungsabschluss – weshalb dieser Ertrag erst in der Folgeperiode verbucht werden kann.

03 – ÜBERNAHME WETTKAMFPGEBÜHR

Ein Mitglied fragt an, weshalb bei Vogellisi's Swiss Cup mit Meisterschaften im vergangenen November vom Club nur ein Anteil der Startgebühren übernommen worden ist - es gab Saisons, in denen am EVBN(Z)-Cup in Grindelwald die vollständige Startgebührt übernommen worden ist.

Stellungnahme des Vorstands → Die frühere vollständige Übernahme der EVBN(Z)-Startgebühr war nur dank entsprechender Budgetreserven möglich. In der letzten Saison erlaubte die finanzielle Situation des Vereins lediglich eine teilweise Übernahme der Startgebühr für den Vogellisi’s Swiss Cup.

Gemäss Statuten (Art. 26d) richtet sich die Höhe solcher Unterstützungen nach den jeweils genehmigten Budgetmitteln, die durch die Generalversammlung verabschiedet wurden.

04 – VERÄNDERUNGEN TRAINERTEAM

Ein Mitglied fragt an, was genau die Gründe für den Austritt zweier Trainer waren und warum dies nicht kommuniziert wurde.

Stellungnahme des Vorstands → Monika Schneider's Anstellung wurde im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst, Tammy Guggisberg hat von sich aus gekündigt. In beiden Fällen wurden die Mitglieder zeitnah und gemäss gemeinsam vereinbarter Kommunikation per E-Mail informiert.

Darüber hinaus wurde über die personellen Entwicklungen und den Stand der Trainerbesetzung auch im Jahresbericht transparent informiert.

Der Vorstand freut sich sehr, dass mit Morgane Bodganoff bereits eine neue Trainerin verpflichtet werden konnte. Weitere Gespräche zur Ergänzung des Trainerteams sind im Gange.

Weiter bittet der Vorstand um Verständnis, dass aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes und der arbeitsrechtlichen Vertraulichkeit keine weiteren Details zu einzelnen Personalvorgängen offengelegt werden können. Die Anstellung und Leitung des Trainerteams obliegt gemäss Statuten (Art. 40d) dem Vorstand.

05 – WAHLEN VORSTAND

Ein Mitglied schlägt vor, dass alle Mitglieder des Vorstands dieses Jahr einzeln gewählt werden, und auf Applaus verzichtet wird, da der Applaus ein Zählen der Stimmen verunmöglicht.

Stellungnahme des Vorstands → Dieser Vorschlag entspricht keinem Antrag - es handelt sich um eine Anregung, nicht um einen beschlussfähigen Antrag.

Gemäss Art. 34 unserer Statuten ist das Wahlverfahren wie folgt geregelt:
„Die Wahlen erfolgen offen. Die Wahl von wieder kandidierenden Funktionären erfolgt in globo, neu kandidierende Funktionäre werden einzeln gewählt. Mit einfacher Mehrheit kann eine geheime Wahl und / oder eine Einzelwahl beschlossen werden.“

Ein Wechsel zur Einzelwahl kann zwar durch die Generalversammlung beschlossen werden – aber nur, wenn ein entsprechender, gültiger Antrag vorliegt. Rein statutarisch gilt: Nur über traktandierte Verhandlungsgegenstände und rechtzeitig eingereichte Anträge darf gültig beschlossen werden (Art. 30).

Grundsätzlich gilt aus Sicht des Vorstands: Eine Einzelwahl ist nur dann sinnvoll und legitim, wenn auch konkrete alternative Kandidaturen vorliegen. Nur so kann eine echte Wahl stattfinden.

Ein Antrag auf Einzelwahl ohne alternative Vorschläge stellt für den Vorstand keine sachliche Grundlage dar, um vom bewährten Verfahren abzuweichen. Bis zum 2. Juni 2025 sind keine Gegenvorschläge oder Nominierungen eingegangen.

Wertschätzung & Applauswahl

Der gesamte Vorstand arbeitet ehrenamtlich. Der geleistete Aufwand beläuft sich auf über 150 Stellenprozente jährlich – aufgerechnet auf reguläre Arbeitspensen. Zur Einordnung: Bei einem durchschnittlichen Schweizer Bruttolohn (inkl. Sozialabgaben von ca. 15 %) ergibt sich ein rechnerischer Gegenwert von über CHF 150’000 pro Jahr. Diese Zeit und Leistung verstehen wir jedoch nicht als gesparte Kosten – sondern als persönliches Geschenk, das jedes Vorstandsmitglied dem Verein und seinen Mitgliedern macht.

Die Wahl per Applaus ist daher auch Ausdruck von Anerkennung und Wertschätzung für diese unentgeltliche, zeitintensive Arbeit – und keine Missachtung demokratischer Grundsätze. Selbstverständlich ist der Vorstand offen für weiterführende Überlegungen, wie das Wahlprozedere künftig gemeinsam mit den Mitgliedern weiterentwickelt werden kann.

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